Helfen Sie die Zulassung von Glyphosat, einem hochgefährlichen Gift, zu stoppen. Denn für Glyphosat werden weltweit grausame Tierversuche durchgeführt, wie z.B. in LPT des Jost Leuschner, Covance Münster usw.

Deshalb habe ich diese Petition geschrieben, damit wir, unsere Tiere und die Natur nicht an Umweltgiften erkranken. Oder sogar sterben.
REACH steht für grausame Tierversuche, initiiert damals auch von den Grünen.
Bevor ich diese Petition an den EU-Ratspräsidenten, Herrn Petr Fiala, Tschechien, sende, brauche ich viel Unterstützung.
Als aktueller Ratspräsident der EU entscheidet Herr Fiala über die weitere Zulassung dieses Umweltgiftes.
Wenn Sie möchten, werde ich den Namen Ihrer Partei/Gruppe unter diese Petition setzen.
Unterschreiben Sie bitte hier unten:
Inzwischen haben wir die Petition eingereicht.
 
Vielen Dank

Helfen Sie die Zulassung von Glyphosat, einem hochgefährlichen Gift, zu stoppen. Denn für Glyphosat werden weltweit grausame Tierversuche durchgeführt, wie z.B. in LPT des Jost Leuschner, Covance Münster usw.Deshalb habe ich diese Petition geschrieben, damit wir, unsere Tiere und die Natur nicht an Umweltgiften erkranken. Oder sogar sterben.REACH steht für grausame Tierversuche, initiiert damals auch von den Grünen.Bevor ich diese Petition an Herrn Macron sende, brauche ich viel Unterstützung. Als aktueller Ratspräsident der EU entscheidet Herr Macron über die weitere Zulassung dieses Umweltgiftes.Wenn Sie möchten, werde ich den Namen Ihrer Partei/Gruppe unter diese Petition setzen.                                 Unterschreiben Sie bitte hier:

Petition an EU-Ratspräsidenten Petr Fiala, Rue de la Loi/Wetstraat 175B-1048 Bruxelles/BrusselBelgique/België                                                   und  den                                                                                               Vorsitzender des Petitionsausschusses/o PETI-Sekretariat, Rue Wiertz, 601047 Brüssel, BELGIEN

Petition für ein Gesetz auf Europäischer Ebene mit dem Ziel des Ausstiegs aus der tierexperimentellen Forschung, einschl. REACH (REACH - Verordnung - EG 1907/2006 -  Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe), sowie ein umfassendes Verbot des Einsatzes von Glyphosat nebst der weiteren Zulassung im Rahmen der Wiedergenehmigung:

 

Begründung:

 

Die Europäischen Kommission wird ersucht, aufgrund des fortgeschrittenen pathozentrischen (ethischen) Tierschutzrechts in einer fortschrittlichen Gesellschaft, welches in zahlreichen Verfassungen der Mitgliedsstaaten bereits im Verfassungsrang statuiert ist (vgl. Art. 20 a GG – für die Bundesrepublik Deutschland), sowie aufgrund der in jeder Hinsicht fehlenden wissenschaftlichen Nachweise für die Gültigkeit und Anwendung des "Tierversuchsmodells" auf den Menschen, die Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschafliche Zwecke verwendeten Tiere außer Kraft zu setzen und einen rechtskonformen Vorschlag zu unterbreiten, der auf der Abschaffung der Tierversuche beruht und stattdessen - in der biomedizinischen und toxikologischen Forschung - verbindlich den Einsatz von Daten vorschreibt, die direkte Relevanz für den Menschen haben.

 

Die Genehmigung für Glyphosat als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln wird im Dezember 2022 auslaufen. Da im Jahr 2019 von Herstellern ein Antrag auf Genehmigung über das Jahr 2022 hinaus gestellt wurde, wurde das in den EU-Rechtsvorschriften vorgesehene Überprüfungsverfahren eingeleitet.

 

 Mit der Implementation in Art. 20a GG wird das Staatsziel „Tierschutz” ausdrücklich als Rechtsprinzip staatlich gewährleistet. Danach ergibt sich eine staatliche Schutzpflicht durch die Gesetzgebung „im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung” sowie durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung „nach Maßgabe von Recht und Gesetz”.

 

Ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfs war es das klar definierte Ziel der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (vgl. BT-Drucks. 14/8860), eine Bestimmung einzufügen, die den Tierschutz als den Schutz der Tiere um ihrer selbst Willen - also den pathozentrischen (ethischen) Tierschutz - auf die Verfassungsebene erhebt. Der Begriff „Tiere” ist nicht allein auf Wirbeltiere bezogen, sondern umfasst alle Arten von Tieren prinzipiell und entspricht damit dem Begriff im Tierschutzgesetz.

 

Bei der Staatszielbestimmung handelt es sich um eine an den Staat gerichtete objektive Verpflichtung mit Rechtsverbindlichkeit. Tierschutz wird damit zum verbindlichen Gestaltungsauftrag mit der Folge, diesem einen möglichst hohen Stellenwert im normativen Gefüge zuzuweisen. Dem Regelungsanliegen des Tierschutzes kommt daher eine eigenständige Bedeutung zu.

 

Die Staatszielbestimmung selbst ist jedoch zu unkonkret, um hieraus unmittelbare, hinreichend konkretisierte Pflichten zu begründen. Parlament als auch Verordnungsgeber sind jedoch gefordert, einen möglichst wirksamen und effektiven Tierschutz zu gewährleisten. In der Rechtswissenschaft ist anerkannt, dass aus der Konkretisierung des Art. 20a GG ein tierschutzrechtliches Verschlechterungsverbot sowie eine staatliche Nachbesserungspflicht folgt.

Dem Regelungsauftrag entsprechend hat der Gesetz- und Verordnungsgeber Defizite zu beseitigen und für einen wirksamen Vollzug des Tierschutzgesetzes zu sorgen.

 

Im Vordergrund der Tierschutzarbeit stehen insbesondere die strukturellen und rechtlichen Probleme beim Vollzug des Tierschutzrechts durch die befassten Behörden. Darüber hinaus gibt die Judikatur auch weiterhin Anlass anzunehmen, dass das Tierschutzrecht in der europäischen Rechtsordnung entgegen der grundgesetzlichen Staatszielbestimmung eine untergeordnete Rolle einnimmt. Trotz der verfassungsmäßigen Gewährleistung als Rechtsprinzip offenbaren die gewonnenen Erkenntnisse aus der täglichen Arbeit und Korrespondenz mit den befassten Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten eklatante Lücken im  Tierschutzrecht. Neben unzulässigen Ausgestaltungsspielräumen, Ermessensfehlgebräuchen bis hin zur Ablehnung des bestehenden Entschließungsermessens, Missachtung der tierschutzrechtlichen Schutzbestimmungen, und schließlich die Bewertung von Verstößen gegen das deutsche Tierschutzgesetz durch die Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte offenbart die Kasuistik der Einzelfälle, wie dringend und nachhaltig das deutsche Tierschutzrecht reformiert werden muss.

 

Der Gesetzgeber ist im Rahmen der gebotenen Nachbesserungspflicht daher aufgefordert, unverzüglich Abhilfe zu schaffen und unter der Prämisse der verfassungsmäßig statuierten Verantwortung seinen Schutzpflichten nachzukommen.

 

Bei der Umsetzung des Gestaltungsauftrags und der bestehenden Verantwortung des Bundes hat dieser für eine vollzugserleichternde Tierschutzgesetzgebung zu sorgen. Aber auch die für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Bundesländer sind hierbei in der Pflicht.

Insoweit statuiert Art 20a Grundgesetz, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und Rechtsprechung Maßnahmen zum Schutze der Tiere zu ergreifen. Für die Exekutive als auch für die Judikatur besteht daher ein bindender Auftrag, den Gehalt des Art. 20a GG hinreichend zu würdigen.

 

Aus dem stenographischen Bericht des Dt. Bundestages vom 17.05.2002 folgt u.a., dass der Gesetzgeber mit der Aufnahme der Tiere in das Grundgesetz ein deutliches Zeichen für einen humaneren Umgang mit diesen Mitgeschöpfen setzen wollte und gesetzt hat. Es ist in der Würde des Menschen begründet, dass er die Kreatur achtet……. . Das ist auch ein Ausweis für eine aufgeklärte Gesellschaft (vgl. BT Sten. Ber. 14/23665, 23666 und BT Sten. Ber. 14/23668).

 Auf der Grundlage erheblicher ethischer Einwände und eindeutiger wissenschaftlicher Nachweise für die fehlende Gültigkeit des "Tiermodells" zur Vorhersage der Reaktion beim Menschen instistieren  wir die Europäischen Kommission, die Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschafliche Zwecke verwendeten Tiere außer Kraft zu setzen und einen neuen Vorschlag zu unterbreiten, der auf der Abschaffung der Tierversuche beruht und stattdessen - in der biomedizinischen und toxikologischen Forschung - verbindlich den Einsatz von Daten vorschreibt, die direkte Relevanz für den Menschen haben.

 

Im Jahr 2017 erteilte die Europäische Kommission eine fünjährige Zulassung für den Wirkstoff Glyphosat, der damit bis zu 15.12.2022 in der EU zugelassen ist.

 

Frankreich übernimmt vom 1. Januar 2022 an den alle sechs Monate wechselnden EU-Ratsvorsitz. Präsident  Macron selbst stellt sich im April der Wiederwahl. Herr Präsident Macron, setzen Sie sich für ein Verbot von Glyphosat und andere Umweltgifte ein.

 

Die Petition wird erstellt, da die aktuelle REACH-Verordnung, die auch Tierversuche für Glyphosat beihaltet, die Gesundheit der EU-Bürger aus zwei Hauptgründen nicht schützt:

 

 Es wird sich immer noch auf die Ergebnisse von Tierversuchen verlassen, und es werden zu wenig menschliche Daten gesammelt. Ergebnisse aus Tierversuchen sind nicht evidenzbasiert, d.h. sie sind nicht sicher und dürfen daher für den Menschen nicht als Grundlage dienen.

 

Wenn wissenschaftlicher Betrug bei LPT (Laboratory of Pharmacology and Toxicology) des Jost Leuschner jahrzehntelang keinen dafür Verantwortlichen in Politik, Ministerien und Behörden auffielen, wirft das Fragen auf im Hinblick auf  alle Tierversuchs-Studien  in den entsprechenden Einrichtungen (https://www.gruene-bundestag.de/presse/pressemitteilungen/glyphosat-studien-schlechte-laborpraxis).

 

Begründungen:

 

1 .Wir fordern die EU und den EU-Ratspräsidenten Fiala auf, dafür zu sorgen, dass die Europäischen Staaten ihren Verpflichtungen, menschliche und tierische Gesundheit zu schützen, nachkommen. Wir sind der Auffassung, dass dies bisher nicht der Fall ist. Gesetzliche Vorgaben werden unterlaufen und Industrie-Interessen einseitig bevorzugt. Dies wird nachfolgend bewiesen werden.

 

 2. Wir fordern die Europäische Kommission und den EU-Ratspräsidenten Fiala auf, besonders besorgniserregende Chemikalien ohne Ausnahme zu verbieten.

 

3. Wir fordern die Kommission und den EU-Ratspräsidenten Fiala auf , dafür zu sorgen, dass Institutionen, die maßgeblich durch ihre Stellungnahmen und Gutachten weitreichende Gesetze beeinflussen, die die Gesundheit aller EU Bürger, sowie die der Tiere und unsere Umwelt betreffen, unabhängig sind von der Beeinflussung von Wirtschaftsverbänden und der Industrie. Manipulationen wie in den LPT's des Jost Leuschner sind sofort zu ahnden und zu verbieten.

 

4. Wir fordern, die Prüfmethoden für Chemikalien den wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen und auf alternative intelligente Testmethoden umzustellen, anstatt sich weiter auf die Ergebnisse aus Tierversuchen zu verlassen:

 

https://antidote-europe.eu/methodes-alternatives-recherche-animale/

 

 Transparenz und Unabhängigkeit sind grundlegende Aspekte der Arbeit des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR), das dem Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft zugeordnet ist. Essentiell wichtig ist ist eine fundierte und vertrauensvolle Risikokommunikation, so sollte es zumindest sein - ist es aber nicht! 

 

Vielmehr sind Interessenvertreter der Firmen ua. Evonik, Henkel AG & Co KGaA, Clariant, Beiersdorf, Bayer Pharma AG Mitglieder der BfR ZEBET. Deshalb ist die Unabhängigkeit der BfR infrage zu stellen, die in der Abteilung Sicherheit von Pestiziden die Aufgabe hat, die gesundheitliche Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten zu bewerten, die im BfR unter dem Oberbegriff Pestizide zusammengefasst werden unter Vorgaben der Richtlinie (EG) Nr. 2009/128/EG. 

 

Somit bewerten Vertreter der Herstellerfirmen von Pestiziden selbst deren toxische Eigenschaften bei Menschen und Tieren! Bereits bei der Bewerbung verpflichteten sich die interessierten Sachverständigen, als Kommissionsmitglied im öffentlichen Interesse unabhängig zu handeln. Eventuelle Interessenkonflikte zu in den BfR-Kommissionen behandelten Themen müssen schriftlich festgehalten werden. Dazu unterzeichnen die Mitglieder eine entsprechende Erklärung, die im Internet veröffentlicht wird. Zusätzlich werden eventuelle Interessenkonflikte zu den in der Kommission behandelten Themen zu Beginn jeder Sitzung mündlich abgefragt. Dies wird im Ergebnisprotokoll vermerkt.Die Ergebnisprotokolle der Sitzungen, aus denen die wissenschaftliche Meinung und Beschlüsse der Kommissionen hervorgehen, werden der Öffentlichkeit über die Internetseite des BfR zugänglich gemacht. Die Beschlüsse der Kommissionen haben beratenden Charakter und fließen gegebenenfalls als wichtige Bezugspunkte in Bewertungen und Stellungnahmen des BfR ein.Die Bewertung u.a. von diesen Vertretern der genannten Herstellerfirmen erfolgt in Form von wissenschaftlichen Stellungnahmen, Beiträgen oder Kommentierungen zu Bewertungsberichten.

 

Auf den in der Abteilung erstellten gesundheitlichen Risikobewertungen zu den Wirkstoffen und formulierten Zubereitungen basieren Regulierungen und Maßnahmen des Risikomanagements in nationalen, europäischen und weltweiten regulatorischen Zulassungs-, Genehmigungs- und Bewertungsverfahren gemäß:der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSM-VO),der Verordnung (EG) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (Biozid-VO),der Verordnung (EG) 396/2005 über Höchstgehalte an  Pestizidrückständen (RHG-VO) sowieder Verordnung (EG) 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-VO). Die Forschung der Abteilung ist vorrangig auf die Unterstützung der regulatorischen Verfahren, aktuell insbesondere auf den Gebieten von „Kombinationswirkungen“ und „dermaler Absorption“, ausgerichtet. Darüber hinaus erfolgt durch die Abteilung eine fachliche Beratung u.a. durch Vertreter von Pestizide-Herstellern der Bundesregierung bei der nationalen und europäischen Rechtsetzung zu Pestizid-Wirkstoffen, zur Zulassung der Produkte und zu den Pflanzenschutzmittel- und Biozidanwendungen. 

 

Kein anderes Pestizid wird weltweit so oft verkauft wie Glyphosat. IARC: "Glyphosat "wahrscheinlich" krebserregend". Drei Stoffe - darunter das Herbizid Glyphosat und die Insektizide Malathion und Diazinon hat IARC als "wahrscheinliche" Karzinogene (Gruppe 2A) eingestuft. Darunter fallen Substanzen, die in Laborversuchen bei Tieren Krebs ausgelöst hatten und für die es bereits einige Hinweise darauf gibt, dass sie auch beim Menschen Krebs auslösten. Wenn epidemiologische Studien fehlen, es aber positive Resultate aus Tierversuchen gibt, meldet die IARC die Agentur für Krebsforschung (IARC) die Schadstoffe in der Gruppe 2B als "möglicherweise" krebserregend. So geschehen bei den Insektiziden Tetrachlorvinphos und Parathion, die zwar in den USA, nicht aber in der EU zugelassen sind.

 

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) allerdings sieht das anders - und wertete bei seiner Einschätzung Leserbriefe von Mitarbeitern des Hersteller-Konzerns als Studien.Das Europäische Parlament hatte 2009 eine starke Regulierung von chemischen Stoffen auf den Weg gebracht, die auf den Menschen wie Hormone wirken, sogenannten Endokrine Disruptoren. Darunter fallen z.B. eine Anzahl von Pestiziden, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Industrieverbände laufen dagegen Sturm und warnen vor Ernteverlusten beim Verbot dieser Pestizide. Das BfR argumentiert ganz ähnlich wie die Industrie und äußert in einem Positionspapier von 2011 "große Bedenken" wegen der "bedeutenden wirtschaftlichen Folgen". Daneben beauftragt die EU-Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Stellungnahme zum Thema zu erarbeiten.

 

Das BfR ist eine Partnerorganisation der EFSA. Die EFSA setzte dazu eine 18-köpfige Arbeitsgruppe ein. Acht Mitglieder haben Verbindungen zur Industrie, drei haben bereits zu Gunsten der Industrie Stellung bezogen und nur vier  haben überhaupt wissenschaftlich zum Thema endokrine Disruptoren gearbeitet. Ergebnis der EFSA-Stellungnahme ist, dass die Substanzen wie "die meisten anderen Chemikalien" behandelt werden können.

 

In den kommenden Monaten müßten in den USA und der EU die Zulassungen für Glyphosat neu beantragt werden, die Bewertung des BfR und der EFSA sind für die Erneuerung dieser Zulassungen maßgeblich. Welche Gefahr für die menschliche und tierische Gesundheit geht vom BfR und der EFSA aus, die der Meinung sind, dass Glyphosat  nicht gefährlich sei?Problematisch ist dabei, dass im BfR-Komitee zu Pestiziden mehrere Mitarbeiter von BASF und Bayer sitzen. Die wissenschaftliche Unabhängigkeit derer, die von einer Zulassung von Glyphosat profitieren, ist äußerst fragwürdig. Gleiches gilt für die EFSA, wo 59% der Mitarbeiter laut einem Bericht der Organisation Corporate Europe Observatory (CEO) Verbindungen zur Landwirtschafts-/Lebensmittelindustrie haben. Sowohl EFSA als auch das BfR wurden in der Vergangenheit für ihre fragwürdige Besetzung von Schlüsselpositionen in Expertengruppen kritisiert.Es ist schockierend, dass für Toxikologie-Tests noch immer Tierversuche herangezogen werden, anstatt Toxicogenomik und menschliche Zellen oder in-vitro-Assay und intelligente kombinierte Teststrategien.

 

Außerdem gibt es zahlreiche wissenschaftliche Alternativmethoden statt Tierversuchen.

Die VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), erwähnt Toxicogenomik ausdrücklich als Alternativmethode im Absatz 40:(40).

 

Die Kommission, der EU-Ratspräsident Fiala, die Mitgliedstaaten, die Industrie und die anderen Beteiligten sollten weiterhin auf internationaler und nationaler Ebene einen Beitrag zur Förderung alternativer Prüfmethoden leisten, einschließlich computergestützter Methoden, geeignete In-vitro-Methoden und auf der Toxikogenomik beruhender Methoden. Die gemeinschaftliche Strategie zur Förderung alternativer Prüfmethoden ist ein vorrangiges Anliegen, und die Kommission sollte sicherstellen, dass sie dies im Rahmen ihrer künftigen Forschungsrahmenprogramme und -initiativen, wie dem Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren von 2006 - 2010 weiterführt.

 

Dabei sollten die Einbeziehung der Interessenvertreter und Initiativen, an denen sich alle interessierten Parteien beteiligen können, angestrebt werden. Antidote Europe hat diese Methode in 2004 und 2005 erfolgreich durchgeführt. Dreißig  Chemikalien wurden an menschlichen Zellkulturen getestet. Jedes Experiment wurde zwecks Bestätigung verdoppelt.

Die genetischen Zellveränderungen, ausgelöst durch die Chemikalien, beweisen dem erfahrenen Wissenschaftler, dass diese Veränderungen die Entstehung von Krankheiten wie Krebs, Diabetes oder Alzheimer einleiten.

 

In den USA werden mit dieser Methode etwa 100 Substanzen täglich mittels robotisierten Anlagen auf Toxizität überprüft. Die EC hat jedoch diese Methode für REACH als nicht validiert abgelehnt. Aber auch Tierexperimente wurden niemals validiert,  obwohl die Resultate für Menschen gelten, und die Methode hundertfach schneller und hundertfach billiger ist als Nagetierexperimente.

Tierexperimente sind natürlich für die Industrie vorteilhaft, da es dadurch leicht zu beweisen ist, dass eine Substanz z.B. nicht krebserregend ist oder keine Hormonaktivität aufweist. Dazu wäre es ausreichend, die Substanz an der Mauslinie C57Bl (widersteht gut den Krebserregern) oder an der Mauslinie CD-1 (widersteht gut weiblichen Hormonen)  zu testen, während  die Mauslinie C3H hundertfach empfindlicher für  die Entstehung von Krebs ist.

 

Mit der Mauslinie C57BL/6J könnte man wiederum sehr gut beweisen, dass dieselbe Substanz sehr krebserregend ist und hundertfach verstärkte weibliche Hormonaktivität aufweist. Es gibt tausende bekannte Nagetierlinien, die es Toxikologen erlauben, eine Substanz als ungefährlich zu erklären und damit die Erlaubnis für dessen Verkauf zu erhalten. Das wäre mit Toxikogenomik nicht möglich: Die Gene in den Zellen können nicht lügen!

 

Tierexperimente sind also nicht nur grausam, sondern auch eine Gelegenheit für immensen Schwindel, zum Nachteil von Millionen Verbraucher, welche sich später fragen, woher ihr Krebs, ihr Alzheimer, ihre Diabetes kommen.

 

Natürlich ist die Industrie dann nicht dafür verantwortlich, da die Prüfung der Toxizität gesetzmäßig ausgeführt wurde.

 

Im Oktober 2013 reichten wir unsere Petition 1833/2013" zu Tierversuchen und der REACH Verordnung persönlich in Brüssel ein. Am 1. April 2014 wurde diese vor dem Petitionsausschuss behandelt und für zulässig erklärt. Am 30.04.14 erging eine Mitteilung der Kommission an die Mitglieder. Aufgrund dieser "Mitteilung der Kommission an die Mitglieder" wurde unsere Petition, nach nochmaliger Anhörung, am 15. April 2015 geschlossen. Die nochmalige Anhörung fand statt, da wir weitere Argumente und Fragen betreffend der REACH-Verordnung aufwarfen, die uns bis heute nicht beantwortet wurden und von großem öffentlichen Interesse sind. 

 

Bei der Stellungnahme der EU Kommission vom 30.04.2014 wurden folgende Punkte nicht kommentiert: Angeblich sorgt die REACH-Verordnung für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Unsere Frage war: "Werden hier die hier die Bürger in einer trügerischen Sicherheit gehalten?" Denn in Wirklichkeit bleiben die giftigen, fruchtschädigenden, krebserregenden Stoffe mit einem Sicherheitsdatenblatt und einem Schwellenwert versehen, trotzdem auf dem Markt. Und selbst die „besonders besorgniserregenden Chemikalien“ werden zugelassen:…wenn der Hersteller nachweist, dass er die Gefahr kontrollieren kann…wenn es zu dem Produkt keine ungefährliche Alternative gibt …wenn der sozio-ökonomische Nutzen die Risiken überwiegt…mit Ausnahmegenehmigung.

 

Wenn REACH der Garant für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sein soll, wie ist es dann möglich, dass in der REACH-Verordnung besonders besorgniserregende Stoffe mit Ausnahmegenehmigungen auf dem Markt bleiben dürfen, z.B. aus sozio-ökonomischen Gründen?

Besonders besorgniserregende Stoffe tragen die Kriterien: karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch, teratogen, persistent, bioakkumulativ und toxisch. 

Wird hier aus wirtschaftlichen Gründen leichtfertig mit dem Leben und der Gesundheit der EU-Bürger umgegangen?

 

Der deutsche Umweltverband BUND ließ stichprobenhaft neun Kinderspielzeuge auf Chemikalien untersuchen. Fazit: Fast alle sind belastet!

Neben fortpflanzungsschädigenden Weichmachern wiesen die Spielsachen nervenschädliches Toluol, krebsfördernde polyzyklische aromatische Verbindungen und das hormonell wirksame Nonyphenol auf. In der Zeitung Le Monde stand am 06.07.15 der Artikel " Pourquoi la dette allemande surpasse la dette grecque" in dem der Kostenaufwand innerhalb der EU für durch Chemikalien hervorgerufene Erkrankungen, nämlich Erkrankungen der männlichen Geschlechtsorgane, Krebs, Übergewicht, Diabetes und Neurodegeneration jährlich 157 Milliarden Euro beträgt.

 

Die Endokrine Gesellschaft (Endocrine Society) berichtet am 26.02.15 auf der Internetplattform Science Daily: "Chemikalien, die als Endokrine Disruptoren wirken (EDZ), lösen gesundheitliche Störungen und eine Reihe von Krankheiten bei Menschen in der EU aus, die auf jährlich 150 - 260 Milliarden Euro geschätzt werden. Quelle: Endocrine Society's Journal of Clinical Endocrinology and Metabolism.

 

Haupterzeuger der Chemikalien: Die Chemische Industrie, die gleichzeitig Firmen unterhält zur Herstellung von Arzneimitteln und ihre Vertreter in den Kommissionen des BfR und der EFSA platziert hat.

Ironisch angemerkt : Heilmittel für Krankheiten, die sie offensichtlich selbst verursacht. Ein ideales Geschäft. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Gisela Urban, Tierversuchsgegner BRD e.V. 

 

 Dr. Andre Menache, Antidote Europe - Für verantwortungsvolle Wissenschaft (antidote-europe.eu)

 

Rainer Gaertner, Tierversuchsgegner Bundesrepublik Deutschland e.V.

 

Rainer Beerfelde

 

Marco Rahnenführer

 

 Party for animal welfare: http://WWW.IPAW.IE/
 
UKPD Umwelt Klima Partei Deutschland

Stop Vivisektion Danmark - https://stopvivisektionnet.wordpress.com/