18. Oktober 2013

Petition an das europäische Parlament: REACH-Tierversuche stoppen!

Die Unterschriftensammlung zur Petition REACH stoppen! Keine Tierversuche für eine verfehlte europäische Chemikalienpolitik ist abgeschlossen und wurde am 17.10.2013 durch die beiden Autorinnen persönlich zusammen mit Herrn Gerhard Oesterreich vom Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh, an den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel eingereicht.

 

 
 
Gisela Urban                   Gabriele Menzel
giselaurban@web.de     gmenzel2000@yahoo.de
 
 
 
European Parliament   
Der Praesident des Europaeischen Parlament
Rue Wiertz
B-1047 Bruessel
 
 
 
Petition
 
 
REACH stoppen! Keine Tierversuche fuer eine verfehlte europaeische Chemikalienpolitik. (Deutsche Version)
 
Stop REACH! No animal testing for a failed chemicals policy (Englische Version)
 
Autoren der Petition:

Gisela Urban
Gabriele Menzel

Diese Petition wird unterstuetzt und eingereicht durch folgende Vereine:

Tierfreunde ohne Grenzen e.V.
Gisela Urban
Gabriele Menzel
Claudia Sunitsch
Jocelyne Lopez

Partei Ethik und Tierrecht
Michael Siethoff

Antidote Europe
Andre Menache

Arbeitskreis Tierschutz Guetersloh
Gerhard Oesterreich

Animal Protection Group e.V.
Marco und Adile Pannicke
 
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche Ffm. Int.
Roswitha Taenzler
Dagmar Seliger
 

 
 7.724 Personen aus Deutschland, Europa und allen Teilen der Erde haben unsere Petition online und per U-Liste unterzeichnet.
 
 
Sehr geehrter Herr Praesident, sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses, sehr geehrte Parlamentsabgeordnete, sehr geehrte Kommission, sehr geehrter Herr Dr. Jahr,
 
wir als Buerger Europas, als Steuerzahler und als Tierfreunde aus aller Welt, fordern die Europaeische Kommission und das Europaeische Parlament auf, die Verordnung REACH unverzueglich zu stoppen.
 
Punkt 1:
 
Ethische Begruendung
 
 
Millionen Tiere erleiden einen grausamen Tod, weil Menschen hochgiftige Chemikalien produzieren und verkaufen wollen. Tiere sind keine Messinstrumente für giftige Substanzen! Sie fuehlen Schmerzen, Angst und Leid ebenso wie wir Menschen.
 
 
s. Anlage 1 - Petiton gegen die EU-Verordnung "REACH" von „Tierfreunde ohne Grenzen e.V.“ in deutscher und englischer Sprach
 
Punkt 2:
 
Die Unrechtmaessigkeit der REACH-Verordnung
 
Als die REACH-Verordnung verabschiedet wurde und am 1.7.2007 in Kraft trat, galt noch die Europaeische Richtlinie 86/609/EWG.
 
In den einleitenden Saetzen heisst es:
 
"Durch diese Harmonisierung soll gewaehrleistet werden, dass die Zahl der zu Versuchs- und anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tiere auf ein Minimum beschraenkt bleibt, dass die Tiere ordnungsgemaesse Pflege erhalten, dass ihnen unnoetige Schmerzen, Leiden, Aengste oder dauerhafte Schaeden erspart bleiben und dass diese, sofern sie unvermeidbar sind, auf ein Mindestmass beschraenkt werden."
 
Bei der Verabschiedung der REACH Verordnung war bereits klar, daß der Tierverbrauch dadurch millionenfach ansteigen wird.
 
Ebenfalls war klar, daß es nicht genuegend anerkannte Alternativen zu den toxikologischen Testreihen gab, so das folgender Grundsatz aus der REACH Verordnung irrefuehrend war und ist:
 
"REACH schafft ein Gleichgewicht zwischen dem Aufklärungsbedarf, der hinsichtlich der Gefahren von chemischen Stoffen besteht, und dem Ziel der Vermeidung unnötiger Tierversuche bei der Gewinnung solcher Informationen. Neue Versuche dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn alle anderen Datenquellen erschöpft sind. Versuche mit Wirbeltieren dürfen gemäß REACH nur als letztes Mittel durchgeführt werden."
 
Richtlinie 86/609/EWG.
 
Artikel 7
 
(2) Ein Versuch darf nicht vorgenommen werden, wenn zur Erreichung des angestrebten Ergebnisses
 
eine wissenschaftlich zufriedenstellende, vertretbare und praktikable Alternative zur Verfuegung steht, bei der kein Tier verwendet werden muss
.
(4) Die Versuche sind so durchzufuehren, dass den Versuchstieren Aengste oder unnoetige Schmerzen
und Leiden erspart bleiben. Dabei sind die Bestimmungen des Artikels 8 zu beachten. Die in Artikel 9
genannten Massnahmen sind in allen Faellen zu treffen.
 
(1) Jeder Versuch muss unter Voll- oder Lokalanaesthesie durchgefuehrt werden.
 
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn
 
 
a) die mit der Betaeubung verbundene Beeintraechtigung des Wohlbefindens des Tieres groesser ist als die Beeintraechtigung durch den Versuch selbst;
 
b) eine Betaeubung mit dem Ziel des Versuchs unvereinbar ist. Fuer diese Faelle sind geeignete Rechts- und
oder Verwaltungsmassnahmen zu ergreifen, damit gewaehrleistet ist, dass derartige Versuche nicht
unnoetig durchgefuehrt werden.
Eine Betaeubung soll im Falle schwerer Verletzungen, die starke Schmerzen verursachen koennen, durchgefuehrt werden.
 
 
 
(3) Ist eine Betaeubung nicht moeglich, so soll durch Anwendung von Analgetika oder durch andere geeignete Methoden soweit wie moeglich sichergestellt werden, dass Schmerzen, Leiden, Aengste oder Schaeden verringert werden und dass dem Tier auf jeden Fall starke Schmerzen, Aengste oder Leiden erspart bleiben.
 
(4) Sofern ein solches Vorgehen mit dem Ziel des Versuchs vereinbar ist, muss ein betaeubtes Tier, bei dem mit Abklingen der Betaeubung erhebliche Schmerzen auftreten, rechtzeitig mit schmerzlindernden Mitteln behandelt werden oder, falls dies nicht moeglich ist, unverzueglich schmerzlos getoetet werden.“
 
Kommentar:
 
Artikel 8 war bei toxikologischen Versuchen unmoeglich einzuhalten. Man kann Tiere nicht schonend vergiften.
 
Analgetika verfaelscht das Versuchsergebnis. Die Tiere werden bei vollem Bewusstsein Chemikalien und Giften ausgesetzt. Bei Langzeitstudien 10 Monate oder laenger
 
Unsere Forderung:
 
Das berechtigte Interesse der Menschen, vor schädlichen Chemikalien geschützt zu werden, kann nicht durch noch mehr Tierversuche gelöst werden. Über viele Chemikalien, die seit über 20 Jahren auf dem Markt sind, liegen bereits zahlreiche, am Menschen gewonnene Daten vor. Dieses bereits vorhandene Wissen muss zunächst ausgewertet werden. Bestandsdaten, die schon seit Jahrzehnten in unterschiedlichen Institutionen vorhanden sind, sind heranzuziehen.
 
Aus diesen gen. Gründen fordern wir eine europaweite zentrale Datenerfassungsbehörde aller toxikologischen Versuche. Aus dieser zentralen Behörde sollen Anfragen hinsichtlich aller bisherigen toxikologischen Tests abgefragt und korrekt beantwortet werden können.
 
Punkt 3:
 
Alternativmethoden
 
Lt. BUAV – ( British Union for the Abolition of Vivisection) und Antidote Europe koennten aber alle Tierversuche schon heute durch Alternativen ersetzt werden. Warum wird das ignoriert?
 
Vorhandene Alternativmethoden sind anstelle der konservativen Tierversuche heranzuziehen.
 
Da zahlreiche Studien in unterschiedlichen Institutionen vorhanden und Wiederholungsversuche verboten sind, ist REACH einzustellen.
 
s. Anlage 2 - Publikation Antidote Europe, Dr. Andre Menache
 
Anlage 2.1
Artikel der „ Aerzte gegen Tierversuche e.V.“ Wissenschaftliche Testmethoden statt REACH-Tierversuche
 
Punkt 4
 
Eine repraesantive Umfrage der EU im Jahre 2009 ergab, dass ein hoher Prozentsatz der EU- Buerger gegen jegliche Tierversuche ist und sogar die Manipulation von Fruchtfliegen ablehnt.
 
89% stimmten dafuer, dass die neue EU Tierversuchsrichtlinie alle Tierversuche verbieten soll, die Schmerzen und Leiden hervorrufen.
 
Siehe Anlage 3
Unsere online Petition wurde von 3.284 (deutsch) und 1.280 (englisch) unterzeichnet.
 
3.160 Personen unterschrieben unsere U- Listen auf der Strasse , an Informationsstaenden und bei anderen Gelegenheiten und eine Vielzahl von Menschen beteiligte sich und half dabei, Unterschriften zu sammeln.
 
 
Die REACH Verordnung betrifft nicht nur Menschen in Europa, sondern alle Staaten, die Handel mit Europa treiben. Besorgte Menschen aus aller Welt unterzeichneten unsere Petition. Tierversuche und REACH machen unsere Welt nicht sicherer. Im Gegenteil, es ist zu befuerchten, dass durch die „Nicht-Uebertragbarkeit“ von Tierversuchen auf andere Spezies hochgiftige Chemikalien auf dem Markt bleiben und unsere Umwelt und uns Menschen dauerhaft schaedigen. Ausnahmegenehmigungen aus sozio-oekonomischen Gruenden sind zu verbieten.
 
Da hier ein europa- bzw. weltweites öffentliches Interesse am sofortigen Stopp der Verordnung "REACH" besteht, sehen wir der Antwort des EU-Petitionsausschusses dringlich und positiv entgegen.
 
 
Hochachtungsvoll
 
 
Gisela Urban und Gabriele Menzel