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Sehr geehrte Frau Urban,

zu Ihrer Anfrage zur REACH-Verordnung kann ich Ihnen nach intensiver Rücksprache mit unserer Arbeitsgruppe „Umwelt und Naturschutz" folgende abschließende Antwort geben:

Es stimmt, dass auch mit der REACH-Verordnung die Tierversuche nicht beendet worden sind. Das aber ist nicht zu verhindern, da trotz aller Versuche, Tierversuche zu beenden oder nur noch mit Zellen oder Geweben o.ä. zu arbeiten, weiterhin Tierversuche vorgeschrieben sind, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, die Wirkung von Stoffen heraus zu bekommen. Die Alternative wäre dann, neue chemische Stoffe ohne jegliche Prüfung für den Markt freizugeben und zu schauen, was passiert. Da bei uns alle Stoffe und Medikamente eine Zulassung brauchen, wäre diese gleichzeitig eine Lebensversicherung für die Hersteller mit Abwälzung auf den Staat und dessen BürgerInnen, wenn Menschen gesundheitlich beschädigt werden oder gar zu Tode kommen. Denn die Zulassung besagt eben, dass ein vom Hersteller geprüfter Stoff unter definierten Bedingungen verwendet werden darf. Ohne diese Prüfung und das Wissen über die (Nicht)Gefährlichkeit eines Stoffes würden wir dem Hersteller einen Persilschein ausstellen.

Die SPD geht davon aus, dass alle unsere Anstrengungen und Anträge im Zuge der Aufstellung der REACH-Verordnung und der damit verbundenen Zielsetzung, Tierversuche so weit wie möglich zu vermeiden, gewirkt haben und die EU in diesem Punkt weiter daran arbeitet, Alternativen zuzulassen und unnötige Tierversuche zu beenden.

Wir wissen sehr wohl, wie viele Tiere für die Stoffprüfung benötigt werden. Hinzu kommen noch viele Tiere für die Grundlagenforschung an Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen. Wo die Tiere herkommen, ist im Detail nicht immer transparent. Bei Ratten und Mäusen gibt es Zuchtanstalten, die ganz bestimmte Linien züchten, weil die Tiere natürlich genetisch sehr ähnlich sein müssen.

Sie fokussieren offenbar auf Wirbeltiere wie Hunde und Katzen, die zum Teil von Tierfängern gestohlen und an die Forschungsanlagen verkauft werden. Das ist kriminell und der REACH-Verordnung nicht direkt vorzuwerfen. Das Verhältnis zwischen der EU-Verfassung und dem Tierschutz ist in diesem Punkt mit Sicherheit geklärt, dafür werden Ausnahmeregelungen geschaffen. Dass giftige Chemikalien durch Tierversuche nicht ungiftig werden, sollte jedem klar sein. Gleichwohl bekommt man durch Tierversuche heraus, ob chemische Stoffe für den Menschen überhaupt giftig sind. Die Alternative wären doch eben entweder Menschenversuche oder der gänzliche Verzicht auf alle chemischen Stoffe und Medikamente – Letzteres ist mit Ermessen eine nicht einlösbare Utopie. Ihre Forderung, die REACH-Verordnung sofort zu stoppen, ist abwegig. Wir waren froh, dass REACH überhaupt zustande gekommen ist, weil sie gegenüber der alten Richtlinie viele, viele Verbesserungen bringt, auch für die Versuchstiere. Die Verhandlungen darüber haben Jahre in Anspruch genommen. Wenn wir unter den Bedingungen der gegenwärtigen Koalition aus CDU/CSU und FDP (Wirtschaft dominiert die Politik) erneut verhandeln würden, käme eher etwas Schlechteres dabei heraus.

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Hippler

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Dennis Hippler

- Referent -

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Gesendet: Dienstag, 29. Juni 2010 17:26
An: Dennis Hippler Büro MdB Burkhard Lischka
Betreff: FW: AW: FW: Ihre Anfrage zur REACH-Verordnung und dem Tierschutz "Dennis Hippler Büro MdB Burkhard Lischka" <burkhard.lischka.ma02@bundestag.de>
Gesendet: 06.07.2010 13:32:27
An: "giselaurban@web.de" <giselaurban@web.de>
Betreff: AW: abschließende Antwort zur REACH-Verordnung und dem Tierschutz